ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN von WARK Group sp. z o.o. sp. k.

Definitionen:
„WARK Group” – WARK Group sp. z o.o. sp. k., mit Sitz in Jelonek, ul. Topolowa 1, 62-002 Jelonek, eingetragen in das vom Amtsgericht Posen – Nowe Miasto und Wilda in Posen, 8. Wirtschaftskammer des Landesgerichtsregisters, geführte Unternehmerregister unter der KRS-Nummer 0000546524, mit der NIP-Nr. 9721253670, USt-IdNr.: PL9721253670, REGON-Nr. 360924490.
„Produkt” – die von WARK Group angebotenen Produkte und Geräte, Elemente dieser Geräte und deren Ersatzteile.
„Käufer” – ein Unternehmen, das das Produkt der WARK Group gemäß den vorliegenden Garantiebedingungen gekauft hat.
„Vertrag” – ist ein vom Käufer und Garant abgeschlossener Kaufvertrag, einschließlich der Inhalte des Angebots und der Bestellung, falls die Parteien keinen gesonderten Vertrag abgeschlossen haben.

1. Allgemeine Garantieregeln
1.1. WARK Group Sp. z o.o. Sp. k., nachstehend „Garant” genannt, räumt dem Käufer die Qualitätsgarantie für das beim Garanten gekauften Produkt gemäß den unten angegebenen Regeln ein.
1.2. Die Garantie gilt auf dem Gebiet Polens. Der Garant ist nicht verpflichtet, die aus der Garantie resultierenden Verpflichtungen außerhalb des Gebiets Polens zu erfüllen.
1.3. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, soweit von den Vertragsparteien im Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Der Vertrag kann für einzelne Ausstattungselemente des Produkts abweichende Garantiebedingungen vorsehen. Die Garantiezeit läuft ab dem Tag der Übergabe des Produkts dem Käufer oder dem Tag der Aufforderung des Käufers zur Abholung des Produkts, wenn der Käufer mit der Abholung des Produkts im Verzug ist.
1.4. Für den Garantiezeit garantiert der Garant, dass das Produkt von Material- und Herstellungsfehlern frei und unter normalen Einsatzbedingungen, entsprechend seiner Zweckbestimmung und Gebrauchsanweisung, funktionsfähig (gemäß den Spezifikationen des Produkts) ist.
1.5. Der Bürge verpflichtet sich, die aufgedeckten Material- und Herstellungsfehler während der Garantiezeit gemäß den Grundsätzen dieser Allgemeinen Garantiebedingungen durch die Reparatur oder den Ersatz des Produkts oder eines Teils davon zu beseitigen. Über die Art der Mangelbeseitigung entscheidet der Garant.
1.6. Die Mängel werden durch den Service des Garanten oder in einer vom Garant genannten Servicestelle beseitigt.
1.7. Die Kosten für Garantiereparaturen und unter Garantie ausgetauschte Ersatzteile innerhalb des festgestellten Mangels gehen nicht zu Lasten des Käufers.
1.8. Der Garant haftet nicht für etwaige Schäden, die seitens des Käufers entstanden sind, auch wenn sie durch die Offenbarung der Produktmängel verursacht worden sind, darunter haftet er auch nicht für Geschäftsverluste, entgangenene Gewinne oder andere indirekte oder Folgeschäden infolge eines Produktmangels.
1.9. Die Gewährleistungshaftung des Garanten ist ausgeschlossen.
1.10. Die Garantierechte stehen ausschließlich dem Käufer, der das Produkt direkt von der WARK Group erworben hat. Mit dem Weiterverkauf des Produktes werden keine Rechte im Rahmen dieser Garantie auf den nächsten Käufer übertragen.

2. Umfang der Garantie
2.1. Die Garantie deckt nur das Produkt, d.h. den Anhänger (Konstruktionsbestandteile, Chassis, Karosserie, Fahrgetriebe, Installationen) mit Ausnahme der Ausstattungselemente, die auf Wunsch des Käufers hergestellt worden sind, ab. Die Ausstattungselemente, insbesondere Vorrichtungen für Gastronomie, fallen unter eine separate Garantie des Herstellers, die mit dem Produkt geliefert wird.
2.2. Die Garantie deckt nur Mängel ab, die im verkauften Produkt stecken. Als ein Material- und Herstellungsfehler gilt ein Mangel, der im Gerät steckt und verursacht, dass es nicht gemäß den Angaben des Herstellers funktioniert.
2.3. Die Garantie gilt nicht für:
a. Mängel und Schäden, die nach dem Ablauf der Garantiezeit aufgedeckt oder gemeldet worden sind;
b. den natürlichen Verschleiß der Verschleißteile wie Bremsbeläge und deren Bestandteile, Bremszüge und deren Komponenten, die Lauffläche der Reifen, Leuchtmittel usw.;
c. Mängel und Schäden, die infolge der Auswirkungen der Naturgewalten wie Hagel, Blitzschlag, Frost, Wasser, Salz, Chemikalien, UV-Strahlung usw.;
d. verschleißenden Baugruppen und Ausstattungselemente, die mit einer separaten Garantie abgedeckt werden;
e. Mängel und Schäden, die infolge der Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, der Nutzung des Produkts entgegen dessen Zweckbestimmung, der Verwendung von ungeeigneten Betriebsmitteln (z.B. Schmiermittel, Öle, etc.) oder Chemikalien zur Reinigung der Oberfläche oder der Verwendung von Teilen/Baugruppen, die vom Hersteller nicht empfohlen sind;
f. Mängel und Schäden infolge von Änderungen in der ursprünglichen Form oder Funktion des Produkts, einschließlich der Betriebsstörungen des Produkts, die durch einen Konflikt zwischen eigenständig montierten Baugruppen oder Teilen verursacht sind;
g. Mängel und Schäden, die während des Transports des Produkts durch eine unsachgemäße Verwendung oder Aufbewahrung des Produkts und die Nutzung des Produktes entgegen seiner Zweckbestimmung bzw. der Bedienungsanleitung entstanden sind;
h. Schäden, die sich aus zufälligen Ereignissen (elektrische Schäden, Feuer, Überschwemmung, Kollision und Verkehrsunfälle usw.) ergeben,
i. Schäden, die sich aus dem Betrieb des Geräts unter den Bedingungen bzw. in einer Weise, die mit den Spezifikationen oder Bedienungsanleitungen des Herstellers nicht übereinstimmen, ergeben;
j. die in der Bedienungsanleitung beschriebenen Vorgänge, die der Käufer verpflichtet ist, eigenständig und auf eigene Kosten durchzuführen.
2.4. Der Käufer verliert seine Garantieansprüche, falls:
a. die Bedienungsanleitung des Produkts, einschließlich der Verwendung des Produkts entgegen dessen Zweckbestimmung, nicht beachtet wird;
b. die wiederkehrende Durchsicht des Produkts durch den Service des Garanten (oder eine durch den Garanten genannte Servicestelle) innerhalb der in der Bedienungsanleitung angegeben Fristen nicht durchgeführt wird (wiederkehrende Durchsichten werden nicht im Rahmen der eingeräumten Garantie durchgeführt und sind kostenpflichtig, sofern im Vertrag bzw. in der Bestellung nicht anders angegeben);
c. der Mangel nicht unverzüglich nach dessen Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt dessen Entdeckung nicht gemeldet wird,
d. das Gerät nicht vollständig ist, die Plomben auf den Geräten oder Komponenten des Produkts verletzt, nicht autorisierte Reparaturen am Produkt durchgeführt, Elemente des Anhängers oder Konstruktionselemente geändert worden sind.

3. Abwicklung der Garantie
3.1. Die Grundlage für die Inanspruchnahme der Garantie sind der Kaufbeleg (Rechnung) und das Servicebuch des Produkts (bei Anhängern).
3.2. Für Anhänger händigt der Garant das Servicebuch aus, in dem die Garantiedurchsichten dokumentiert werden. Auf Wunsch des Käufers wird der Garant einen Garantieschein für die verkaufte Ware ausstellen. Der Garantieschein ist nicht notwendig, um die Garantie in Anspruch zu nehmen.
3.3. Bei der Erbringung von Garantiedienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, das Gerät an den vom Garant genannten Ort auf eigene Kosten und Gefahr zu liefern.
3.4. Vor der Lieferung des Gerätes zwecks der Garantiereparatur ist der Käufer verpflichtet, mit der WARK Group telefonisch Kontakt aufzunehmen, um den tatsächlichen Schanden am Produkt durch den technischen Berater zu überprüfen, die das Problem lösen oder die Notwendigkeit der Überlassung des Gerätes beim Service bestätigen werden. Die Bewertung der Berater ist vorläufig und nicht entscheidend für die Anerkennung von Garantieansprüchen.
3.5. Die WARK Group lässt in einigen Fällen zu, die Garantieleistungen auf dem Gebiet Polens am Ort des Störfalls außerhalb des Servicesitzes zu erbringen. Die Möglichkeit, die Garantieleistungen am Ort des Störfalls zu erbringen, erfordert in jedem Fall einer telefonischen Bestätigung durch den technischen Berater des Garanten und die Bestimmung der Art der Leistungsdurchführung.
3.6. Die Garantieansprüche können ausschließlich vom Garanten angenommen, verarbeitet und abgewickelt werden.
3.7. Jeder Mangel ist unverzüglich, nicht später als innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag dessen Entdeckung, schriftlich an die Anschrift des Garanten oder per E-Mail an folgende Adresse: office@warkgroup.com zu melden. Die Meldungen der Garantieansprüche, nachstehend Reklamationen genannt, bei den die Verfahren und Fristen nicht beachtet werden, werden nicht berücksichtigt.
3.8. Der Reklamation ist eine genaue Beschreibung der Symptome des mangelhaft funktionierenden Gerätes (des Mangels), unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung und der Art der Offenbarung von Fehlern sowie des Datums der Feststellung des Mangels, beizufügen.
3.9. Der Käufer ist verpflichtet, eine schriftliche Information über jegliche Änderungen am Produkt, insbesondere zusätzlich installierte Geräte oder Komponenten vor der Übergabe an den Garanten, einzureichen. In Ermangelung solcher Informationen trägt der Käufer das Risiko eines versehentlichen Verlustes oder der Beschädigung dieser Elemente.
3.10. Der Garant wird sich bemühen, den Mangel innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung des mangelhaften Gerätes bzw. der Meldung des Mangels bei den an der Schadensstelle zu erbringenden Dienstleistungen zu beseitigen. Der Garant behält sich das Recht vor, diese Frist zu verlängern, wenn Elemente für die Reparatur außerhalb des Gebiets Polens oder in anderen begründeten Fällen importieren werden müssen.
3.11. Der Garant hat das Recht, den Käufer mit den Service- und/oder Transportkosten zu belasten, wenn die Reklamation sich als nicht begründet erwiesen hat, d.h. der Schaden wurde durch die Garantie nicht abgedeckt oder das Gerät hat sich als funktionsfähig erwiesen.
3.12. Die vom Garanten ausgetauschten Teile und Geräte werden zu seinem Eigentum.
3.13. Die Garantiereparatur wird mit einem Protokoll und einem Eintrag ins Servicebuch des Produkts, falls für dieses Gerät vom Garanten ausgehändigt, dokumentiert.

4. Allgemeine Servicebedingungen
4.1. Die Garantiedurchsichten der Anhänger sind alle 6 Monate durchzuführen.
4.2. Von der Durchsicht zeugt ein Eintrag des Servicetechnikers der WARK Group (oder der durch die WARK Group genannte Servicestelle) ins Servicebuch des Produkts.
4.3. Die Durchsicht der Strom- und Gasanlage erfolgt gemäß der gelieferten Strom- und Gasdokumentation.
4.4. Der Preis für 1 Arbeitsstunde des Services der WARK Group und für einen Kilometer Anfahrt des Services der WARK Group ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

5. Sonstige Bedingungen
5.1. Der Werksgarantie, die in der dem verkauften Gerät beigefügten Bedienungsanleitung oder anderen Dokumenten enthalten sein kann, ist der Garantieschein übergeordnet.
5.2. Der Garant behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern, wenn deren Durchführung die Verletzung der Bestimmungen der Normen in der vorhandenen Typgenehmigung des Produkts drohen würde.
5.3. Bleibt der Käufer in Verzug mit der Zahlung des Verkaufspreises des Produktes an den Garanten, so hat der Garant das Recht, die Umsetzung der aus der Garantie resultierenden Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung zu unterlassen.
5.4. BEMERKUNGEN: Die Gastronomieausstattung (einschließlich der Gasgeräte) dürfen ausschließlich beim geöffneten Verkaufsfenster und im stehenden Anhänger im abgestellten Zustand verwendet werden. Es ist untersagt, die Geräte während der Fahrt zu verwenden.